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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13   

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https://dejure.org/2013,16833
OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13 (https://dejure.org/2013,16833)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.06.2013 - 2 M 16/13 (https://dejure.org/2013,16833)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 2 M 16/13 (https://dejure.org/2013,16833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Hähnchenmastanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Quantifizierbarkeit der Risiken von Bioaerosolen bzw. luftgetragenen Krankheitserregern i.R.d. immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Umnutzung einer bestehenden Legehennenanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Hähnchenmastanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Quantifizierbarkeit der Risiken von Bioaerosolen bzw. luftgetragenen Krankheitserregern i.R.d. immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Umnutzung einer bestehenden Legehennenanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 995
  • AUR 2013, 346
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13
    Der im Einwirkungsbereich der Anlage wohnende Dritte kann eine dem Betreiber erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung mittels des ihm in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG eingeräumten Schutz- und Abwehrrechts anfechten; eine derart drittschützende Wirkung der Vorsorgepflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) besteht hingegen nicht, weil diese Regelung nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit daran dient, potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen generell und auch dort vorzubeugen, wo sie keinem bestimmten Emittenten zuzuordnen sind (BVerwG, Urt. v. 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329 [332], RdNr. 11 in Juris, m.w.N.).

    Bei potentiell gesundheitsgefährdenden Stoffen, für die nach naturwissenschaftlichen Erkenntnissen keine Wirkungsschwelle bestimmt werden kann, jenseits derer Gesundheitsrisiken nicht bestehen, begnügt sich die TA Luft damit, den erforderlichen Schutz der menschlichen Gesundheit durch die Verpflichtung des Anlagenbetreibers sicherzustellen, Emissionen solcher Stoffe unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit so weit wie möglich zu begrenzen (vgl. zum Gazen: BVerwG, Urt. v. 11.12.2003, a.a.O., RdNr. 12 f. in Juris, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 8 B 1015/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13
    Zwar spricht Vieles dafür, dass von Tierhaltungsbetrieben luftgetragene Schadstoffe wie insbesondere Stäube, Mikroorganismen (z.B. Pilzsporen) und Endotoxine ausgehen, die grundsätzlich geeignet sind, nachteilig auf die Gesundheit zu wirken (vgl. OVG NW, Beschl. v. 14.01.2010 - 8 B 1015/09 -, UPR 2011, 33 [35]; RdNr. 58 in Juris).

    Die Absterberate während der Transmission durch Einflüsse wie zum Beispiel durch UV-Licht, Temperatur und Wirkungen von Luftradikalen ist unbekannt (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschl. v. 22.03.2012 - 22 ZB 12.149, 22 ZB 12.151 -, Juris, RdNr. 16; NdsOVG, Beschl. v. 09.08.2011 - 12 LA 55/10 -, NvwZ-RR 2012, 18, RdNr. 10 in Juris; OVG NW, Beschl. v. 14.01.2010, a.a.O., RdNr. 60).

  • VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 ZB 12.149

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Masthähnchenställe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13
    Die Absterberate während der Transmission durch Einflüsse wie zum Beispiel durch UV-Licht, Temperatur und Wirkungen von Luftradikalen ist unbekannt (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschl. v. 22.03.2012 - 22 ZB 12.149, 22 ZB 12.151 -, Juris, RdNr. 16; NdsOVG, Beschl. v. 09.08.2011 - 12 LA 55/10 -, NvwZ-RR 2012, 18, RdNr. 10 in Juris; OVG NW, Beschl. v. 14.01.2010, a.a.O., RdNr. 60).

    Nach der bisher vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung sind - worauf die Vorinstanz hingewiesen hat - zwar Ausnahmefälle denkbar, in denen gleichwohl eine Verletzung der Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG durch Bioaerosole bzw. luftgetragene Krankheitserreger in Betracht kommt, etwa bei einem besonders hohen Infektionsrisiko (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.03.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13
    Kann - wegen der besonderen Dringlichkeit oder der Komplexität der Rechtsfragen - keine Abschätzung über die Erfolgsaussichten im Sinne einer Evidenzkontrolle getroffen werden, sind allein die einander gegenüber stehenden Interessen zu gewichten (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 22.03.2010 - 7 VR 1.10 [7 C 21.09] -, Juris, RdNr. 13).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13
    Wird - wie hier - von einem Dritten die einem anderen erteilte und diesen begünstigende Genehmigung angegriffen, bestimmt sich die Frage, wer bis zur Hauptsacheentscheidung das Risiko der Herbeiführung vollendeter Tatsachen tragen muss, nach dem materiellen Recht, also der Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs; Art. 19 Abs. 4 GG lässt sich nicht entnehmen, dass eine der beiden Rechtspositionen bevorzugt wäre oder dass für ihre sofortige Ausnutzung zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen müsse (BVerfG, Beschl. v. 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08 -, NvwZ 2009, 240 [242], RdNr. 21 in Juris).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13
    Kann - wegen der besonderen Dringlichkeit oder der Komplexität der Rechtsfragen - keine Abschätzung über die Erfolgsaussichten im Sinne einer Evidenzkontrolle getroffen werden, sind allein die einander gegenüber stehenden Interessen zu gewichten (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 22.03.2010 - 7 VR 1.10 [7 C 21.09] -, Juris, RdNr. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13
    In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass es bei im Ergebnis nicht erfolgreichen Einwendungen von Nachbarn zu finanziellen Mehrbelastungen eines Vorhabenträgers oder Bauherrn kommen kann, die allein aus prozessualen Gründen "das Aus" für ein Vorhaben bedeuten können, ohne dass sich im Hauptsacheverfahren die dagegen gerichteten Vorbehalte als rechtlich erheblich herausstellen (OVG RP, Beschl. v. 03.04.2012 - 1 B 10136/12 -, BauR 2012, 1362, RdNr. 9 in Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2011 - 2 M 84/11

    Baugenehmigung für Biogasanlage neben einer Tankstelle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13
    Ist der Ausgang der Hauptsache offen, stehen sich divergierende Interessen von der Ausgangsbasis her gleichberechtigt gegenüber, wobei gleichwohl die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs unterhalb der Offensichtlichkeit in die Interessensabwägung mit einfließen (vgl. Beschl. d. Senats v. 01.08.2011 - 2 M 84/11 -, NVwZ 2012, 119, RdNr. 13 in Juris).
  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Mastschweinestall

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13
    Zuverlässige wie auch den Bedürfnissen der Praxis entsprechende Mindestabstände zur Minimierung des Risikos einer Übertragung von Tierkrankheiten zwischen benachbarten Tierhaltungen können daher ebenfalls nicht angegeben werden; solche wurden daher bislang auch nicht in Rechtsvorschriften oder Regelwerken festgelegt (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Urt. v. 24.03.2011 - 22 B 10.2316 -, DVBl 2011, 773 [774 f.], RdNr. 23 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00

    Umfang des Anfechtungsrechts der Gemeinde gegen Baugenehmigungen für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2013 - 2 M 16/13
    Auch der Senat ist bisher davon ausgegangen, dass es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber gibt, welche Gefährdung von Keimen aus Massentierhaltungsanlagen auf die Wohnbevölkerung ausgehen, insbesondere wie weit der Staub und Endotoxine der Stallluft getragen werden (vgl. Urt. d. Senats v. 06.02.2004 - 2 L 5/00 -, Juris, RdNr. 54).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 12 LA 55/10

    Gesundheitsbelastung durch luftgetragene Schadstoffe aus Tierhaltungsanlagen;

  • BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 3 S 1457/17

    Zur Anwendbarkeit von Nr. 3.3 Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in Fällen hoher

    Ausbreitung und kausale Verursachungszusammenhänge sind nicht hinreichend bekannt und es kann keine Wirkschwelle angegeben werden, oberhalb derer mit Gesundheitsschäden beim Menschen zu rechnen ist (vgl. HessVGH, Urt. v. 1.4.2014 - 9 A 2030/12 - ESVGH 64, 191 = juris Rn. 81; BayVGH, Beschl. v. 27.3.2014 - 22 ZB 13.692 - juris Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.1.2014 - 7 A 2555/11 - BauR 2014, 1259 = juris Rn. 93; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.6.2013 - 2 M 16/13 - AUR 2013, 346 = juris Rn. 18; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 8.3.2013 - 1 LB 5/12 - NordÖR 2013, 437 = juris Rn. 92; NdsOVG, Beschl. v. 19.12.2012 - 1 MN 164/12 - DVBl. 2013, 249 = juris Rn. 68).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine

    Zwar hat der Senat in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 13.06.2013 (2 M 16/13 - juris, RdNr. 17) ausgeführt, dass nach der bisher vorliegenden Rechtsprechung Ausnahmefälle denkbar seien, in denen eine Verletzung der Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG durch Bioaerosole bzw. luftgetragene Krankheitserreger in Betracht komme, etwa bei einem besonders hohen Infektionsrisiko.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

    Ausgehend von diesem Erkenntnisstand greift die immissionsschutzrechtliche Schutzpflicht als Instrument der Gefahrenabwehr nicht ein, weil ungewiss ist, ob mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist (vgl. OVG Münster, Urt. v. 30.01.2014 - 7 A 2555/11-, BauR 2014, 1259; Beschl. d. Senats v. 13.06.2013 - 2 M 16/13 -, AUR 2013, 346, RdNr. 14, m.w.N.).(Rn.137).

    Ausgehend von diesem Erkenntnisstand greift die immissionsschutzrechtliche Schutzpflicht als Instrument der Gefahrenabwehr nicht ein, weil ungewiss ist, ob mit einem Schadenseintritt zu rechnen ist (vgl. zum Ganzen: OVG NW, Urt. v. 30.01.2014 - 7 A 2555/11 -, juris, RdNr. 91 ff. in juris, m.w.N.; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 13.06.2013 - 2 M 16/13 -, juris, RdNr. 14 in juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 20.11.2014 - 7 B 27.14

    Schweinemastanlage; gemeindliches Einvernehmen; Unmittelbarkeit der

    Zum Erkenntnisstand über die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts durch Bioaerosole hat der Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (VGH München, Beschluss vom 27. März 2014 - 22 ZB 13.692 - juris Rn. 21; OVG Münster, Urteil vom 30. Januar 2014 - 7 A 2555/11 - juris Rn. 88 ff.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 13 Juni 2013 - 2 M 16/13 - juris Rn. 12 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 8. März 2013 - 1 LB 5/12 - juris Rn. 92; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 1 MN 164/12 - juris Rn. 68; ebenso BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - BVerwG 4 CN 3.11 - BVerwGE 143, 24 Rn. 21) festgestellt, dass der aktuelle Kenntnisstand von Umwelthygiene und Umweltmedizin keine hinreichend sicheren Aussagen über die Gefährlichkeit solcher Immissionen für Menschen zulasse.

    Die Möglichkeit, dass es gemäß Nr. 4.8 der TA Luft 2002 geboten sein kann, im Wege einer Sonderfallprüfung festzustellen, ob in einem Beurteilungsgebiet schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, hat der Verwaltungsgerichtshof - wie sich aus der Bezugnahme auf die Beschlüsse des OVG Münster vom 14. Januar 2010 - 8 B 1015/09 - juris Rn. 57 ff. und des OVG Lüneburg vom 13. März 2012 - 12 ME 270/11 - juris Rn. 16 (vgl. auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 2 M 16/13 - juris Rn. 17) und seine Ausführungen zum hier eingehaltenen Abstand zwischen dem Vorhaben des Beigeladenen und dem nächst gelegenen Wohnhaus ergibt - nicht von vornherein ausgeschlossen.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13

    Biogasanlage neben Wohnnutzung

    Nach der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung löst die von Bioaerosolen potentiell ausgehende Gefährdung keinen von dem Kläger geltend zu machenden Schutzanspruch nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG aus; vielmehr ist sie gegenwärtig nur über das Vorsorgegebot nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 20.11.2014 - 7 B 27.14 - juris; HessVGH, Urteil vom 01.04.2014 - 9 A 2030/12 - juris; BayVGH, Beschluss vom 27.03.2014 - 22 ZB 13.692 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.01.2014 - 7 A 2555/11 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2013 - 2 M 16/13 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.03.2013 - 1 LB 5/12 - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2012 - 1 MN 164/12 - juris).
  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

    Auch die sich verändernde Zusammensetzung der luftgetragenen Bioaerosole und die sich erst allmählich durchsetzende Standardisierung der messtechnischen Erfassung erschweren die Beurteilung der gesundheitlichen Auswirkungen (Bay. VGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 22 ZB 13.692 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Januar 2014 - 7 A 2555/11 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13 Juni 2013 - 2 M 16/13 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. März 2013 - 1 LB 5/12 - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 1 MN 164/12 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - 7 A 2555/11

    Erteilung eines Vorbescheids für die Änderung des landwirtschaftlichen Betriebs

    - 2 M 16/13 -,AUR 2013, 346; ebenso in Bezug auf gentechnische Anlagen BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 CN 3.11 -, BRS 79 Nr. 20.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 C 10575/15

    Keine Befangenheit eines Grundstückeigentümers, der an Lieferanten einer von der

    Zum Erkenntnisstand über die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts durch Bioaerosole hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 20. November 2014 - 7 B 27/14 -, und Urteil vom 19. April 2012 - 4 CN 3/11 -, beide in juris) in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 31. März 2016 - 8 B 1341/15 - sowie Urteile vom 10. November 2015 - 8 A 1031/15 - und vom 30. Januar 2014 - 7 A 2555/11 - OVG Magdeburg, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 - und Beschluss vom 13. Juni 2013 - 2 M 16/13 - VGH Kassel, Urteil vom 1. April 2014 - 9 A 2030/12 -, VGH München, Beschluss vom 27. März 2014 - 22 ZB 13.692 - OVG Schleswig, Urteil vom 8. März 2013 - 1 LB 5/12 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 1 MN 164/12 -, alle in juris) festgestellt, dass der aktuelle Kenntnisstand von Umwelthygiene und Umweltmedizin keine hinreichend sicheren Aussagen über die Gefährlichkeit solcher Immissionen für Menschen zulässt.
  • VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 3 K 9246/12

    Geruchsimmissions-Richtlinie kann bei Bewertung der Erheblichkeit von

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 2014 - 7 A 2555/11 -, nrwe, Ls. 2 und Rn. 88 ff. (m. w. N.); Beschluss vom 14. Januar 2010 - 8 B 1015/09 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 9. August 2011- 12 LA 55/10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 22 ZB 12.149, 22 ZB 12.151 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 2 M 16/13 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom24. April 2012 - 3 K 6274/09 -, juris.
  • VG Osnabrück, 10.11.2016 - 2 A 443/14

    Abluftreinigungsanlage; Ammoniak; Besorgnispotential; Betreiberpflicht;

    Denn bisher ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit Bioaerosole geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen herbeizuführen (vgl. Breuer, Anm. zum Urteil des BVerwG vom 23.07.2015, NVwZ 2016, S. 822 ff; BVerwG, Beschluss vom 20.11.2014 - 7 B 27/14 - juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.03.2012 - 12 ME 270/11 - juris; OVG NW, Urteil vom 30.01.2014 - 7 A 2555/11 - juris; VGH BW, Urteil vom 12.03.2015 - 10 S 1169/13 - juris; BayVGH, Beschluss vom 27.03.2014 - 22 ZB 13.692 - juris; Hess.VGH, Urteil vom 01.04.2014 - 9 A 2030/12 - juris und das OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2013 - 2 M 16/13 - juris).
  • VG Hannover, 23.11.2020 - 12 A 2899/17

    Akkumulierung; Beweiserhebung; Bioaerosole; Deposition; Drittschutz;

  • VG Düsseldorf, 08.09.2017 - 3 K 37/13

    Immissionsschutzrecht

  • VG Minden, 09.09.2013 - 11 K 2805/12

    Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Anlage zum Halten und zur

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